AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS AUGENOPTIKERHANDWERK

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von optischer Handelsware. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von dem Augenoptiker schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Optiker Raddatz GmbH hat immer das Ziel schnell und pünktlich zu liefern. Ein fixer Liefertermin kann allerdings immer nur dann verbindlich sein, wenn dieser von der Optiker Raddatz GmbH dem Kunden ausdrücklich zugesagt wurde. Sollte ein vereinbarter Liefertermin ausnahmsweise von der Optiker Raddatz GmbH nicht eingehalten werden, zum Beispiel weil der Vorlieferant von der Optiker Raddatz GmbH verspätet oder gar nicht liefert, geht dies nicht zu Lasten von der Optiker Raddatz GmbH.

Auf Wunsch des Kunden versendet die Optiker Raddatz GmbH fertiggestellte Kundenaufträge direkt an den Kunden. Der Gefahrübergang der Lieferung auf den Kunden erfolgt mit der Übergabe an den Versanddienstleister durch die Optiker Raddatz GmbH. Die Versand- und Verpackungskosten trägt in der Regel der Kunde, es sei denn, die Kostenübernahme durch die Optiker Raddatz GmbH wurde ausdrücklich vereinbart.

2.2 Bei Barzahlung hat die Zahlung bei Übergabe der Ware Zug um Zug zu erfolgen. Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
Gegen Zahlungsansprüche des Augenoptikers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht des Kunden um den ihm zustehenden Kassenanteil.
Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für sämtliche Bestellungen des Kunden bei dem Augenoptiker.

2.3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Sehhilfe beziehungsweise Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers (gegebenenfalls auch des Krankenkassenanteils) Eigentum der Optiker Raddatz GmbH.

3. Preise, Kostenvoranschläge

3.1 Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Optiker Raddatz GmbH übernimmt die Abrechnung eines Zuschusses gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sehr gerne als Serviceleistung für Kunden. Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden gleichwohl die vom Augenoptiker festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen von dritter Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden. Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines beziehungsweise einer ärztlichen Verordnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß die Optiker Raddatz GmbH die Kassensätze liquidiert.

3.3 Die Optiker Raddatz GmbH legt großen Wert darauf, dass Kunden mit ihrer neuen Brille in höchstem Maße zufrieden sind. Gerade auch dann, wenn sich die Meinung einmal ändert. Die Optiker Raddatz GmbH storniert jeden Auftrag des Kunden gerne, solange die Brillengläser beim jeweiligen Vorlieferanten von der Optiker Raddatz GmbH ebenfalls noch zu stornieren sind. Ist eine Stornierung der Brillengläser beim Vorlieferanten allerdings nicht mehr möglich, kann die Optiker Raddatz GmbH auch eine Stornierung des Auftrages durch den Kunden leider nicht mehr akzeptieren. In der Regel entsteht für individuell angefertigte Produkte eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% des ursprünglichen Endpreises.

3.4 Der Zweitbrillen-Vorteil gilt für Brillengläser mit derselben Sehstärke wie in Ihrer Erstbrille. Die Kombination einer Fern- und Lesebrille ist nicht möglich. Es können Gläser zum gleichen oder günstigeren Preis des identischen Herstellers ausgewählt werden. Dieser Vorteil endet mit Ablauf des 3. Kalendermonats automatisch.

4. Reparaturen

Bei einem Reparaturauftrag beziehungsweise einer Aufarbeitung kann die Optiker Raddatz GmbH dem Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen Vorlage dieses Belegs. Erklärt sich der Augenoptiker im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so ist er berechtigt, von dem Kunden einen Identitätsnachweis beziehungsweise eine Quittung zu verlangen.
Die Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist der Augenoptiker berechtigt, die Reparaturware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebenem Brief aug diese Verwertung hingewiesen und ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt suspendieren die vertraglichen Verpflichtungen der Optiker Raddatz GmbH für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.

6. Kontaktlinsen

6.1 Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen erstattet werden, ist die Optiker Raddatz GmbH berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Preis der Kontaktlinsen umfaßt die üblichen Anpassungsleistungen. Der Augenoptiker behält sich vor, eine darüber hinaus gehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert abzurechnen.
Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Inanspruchnahme bei der Optiker Raddatz GmbH zurückgegeben werden. Die Optiker Raddatz GmbH behält sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.

6.2 Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheins zur Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Insoweit gilt Abschnitt 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

7. Serviceleistungen

Die Optiker Raddatz GmbH erbringt verschiedenste Serviceleistungen für Kunden. Diese Serviceleistungen zur Zufriedenheit der Kunden auszuführen, ist eines der wesentlichen Qualitätsversprechen von der Optiker Raddatz GmbH. Auf Wunsch erhält der Kunde von der Optiker Raddatz GmbH vor der Annahme des Auftrages zur Durchführung einer Serviceleistung eine unverbindliche Kostenschätzung oder einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Serviceleistungen berechnet die Optiker Raddatz GmbH nach Zeit und Materialaufwand.

8. Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten ist die Optiker Raddatz GmbH
von der Mängelhaftung befreit.
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach Wahl des Augenoptikers – zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung). Bei dem nachträglichen Wunsch einer Stornierung tritt Punkt 3.3. unserer AGB in Kraft.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden.
Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweises des Augenoptikers auf etwaige fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.

8.2 Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate nach Abnahme.
Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe rügt.
Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

9. Haftung

Die Optiker Raddatz GmbH wird immer die Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen haften. Diese Form der Haftung ist für die Optiker Raddatz GmbH selbstverständlich und entspricht unserer Auffassung der Ausübung des Berufes des Augenoptikers. Im Rahmen von Werkstattleistungen und Reparaturen kann es immer vorkommen, dass Schäden an einer Brillenfassung oder an Brillengläsern des Kunden entstehen. Die Optiker Raddatz GmbH wird sich in diesen Fällen immer bemühen eine kulante und zufriedenstellende Lösung für den Kunden zu finden.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Augenoptiker ist ausgeschlossen, sofern der Augenoptiker nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt und ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem Augenoptiker zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren.

10. Identitätsnachweis

Am Anfang einer Kundenbeziehung ist die Optiker Raddatz GmbH deshalb berechtigt von dem Kunden einen Identitätsnachweis, z.B. durch Vorlage des Personalausweises, zu verlangen. Die Optiker Raddatz GmbH ist sich dessen bewusst, dass personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten heutzutage einen hohen Wert darstellen und sensibel zu behandeln sind. Die Optiker Raddatz GmbH wird alle Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und verwandter Regelungen jederzeit beachten, zeitnah umsetzen und einführen und auf dem aktuellen Stand erhalten.

11. Die Optiker Raddatz GmbH Garantien

Die Optiker Raddatz GmbH möchte seinen Kunden mehr als die Erfüllung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht anbieten. Aus diesem Grund sind bei der Optiker Raddatz GmbH verschiedene Garantien selbstverständlich:

11.1 Das Rundum-sorglos-Paket sichert die Optiker Raddatz GmbH-Kunden umfassend ab: Bei Verlust oder Zerstörung der Brille beteiligt sich die Optiker Raddatz GmbH innerhalb des ersten Jahres nach Kauf einer neuen Brille mit 70% an den Neuanschaffungskosten für die gleiche Brille. Nach Ablauf von 12 Monaten endet das Rundum-sorglos-Paket automatisch. Grundlage der Preisberechnung ist die UVP am Tag des Neuauftrages. Starttermin ist das Rechnungsdatum. Das Rundum-sorglos-Paket ist nur auf angefertigte Brillen und auf einen einmaligen Schadensfall begrenzt.

11.2 Die Optiker Raddatz GmbH bietet jedem Kunden die Optiker Raddatz GmbH-Verträglichkeitsgarantie an. Einzige Voraussetzung ist, dass die Bestimmung der Sehwerte und die Durchführung ggf. notwendiger weiterer Augenprüfungen bei der Optiker Raddatz GmbH stattgefunden hat. Stellt der Kunde in Bezug auf die bei der Optiker Raddatz GmbH gekauften Brillengläser oder Kontaktlinsen innerhalb der ersten drei Monate nach dem Erhalt eine dauerhafte Unverträglichkeit fest, erhält der Kunde kostenlos neue Brillengläser oder Kontaktlinsen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Rahmen des Geltungsbereiches dieser AGB abgeschlossenen Werk-/Kauf-Verträge ist der Sitz von der Optiker Raddatz GmbH in Bad Düben (Sachsen) sowie der Sitz von der Sehzentrum Raddatz GmbH in Torgau (Sachsen).

Bad Düben, im Januar 2020